Eigentlich ist es eine recht schlichte Übung in logischem Denken.
Erstens: Deutschland gibt Kunstwerke, die britische Kolonialsoldaten Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Königspalast von Benin raubten und in verschiedene Länder weiterverkauften, mehr als hundert Jahre nach diesem Raub nach Nigeria zurück. Die Rückgabe erfolgt bedingungslos.
Zweitens: Der dortige Staatspräsident hat entschieden, das Eigentum an dieser Raubkunst den Erben der Königsfamilie zu übertragen.
Ist Punkt zwei bedauerlich? Ja, schreibt der FAZ-Redakteur Andreas Kilb sinngemäß und formuliert in der heutigen Ausgabe seiner Zeitung:
»Der entscheidende Unterschied zwischen einem Palast und einem Museum liegt in der Zugänglichkeit. Ein Museum ist öffentlich, ein Palast privat. In ein Museum gelangt man mit einer Eintrittskarte, in einen Palast mit einer Einladung. Museen sind Orte der Inklusion, Paläste solche der Exklusion. Wer die Benin-Bronzen in Zukunft an ihrem Entstehungsort in Nigeria sehen will, wird diesen Unterschied zu spüren bekommen.«
Aber bedeutet das, dass irgendwas mit Punkt eins nicht stimmt? Nope. Weiterlesen „Fehlschlüsse in der Debatte um die Benin-Raubkunst“