Auf der Reeperbahn nachts um halb eins

20220924_003253

Meine Sorge, dass der Kiez bald dunkel bleiben würde, hat sich als unbegründet erwiesen.

Also klar: »Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.« So steht es in der Verordnung der Bundesregierung zum Energiesparen (a.k.a. EnSikuMaV). Aber das heißt ja noch lange nicht, dass sich jetzt alle daran halten.

Im Falle der Großen Freiheit ist das vermutlich gut so und laut Verordnung auch zulässig, wenn es zur »Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist«.

Trotzdem Chapeau an Susis Show Bar für die vorbildliche Gesetzestreue.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s